Hinweisgebersystem der Volkswagen Gebrauchtfahrzeughandels und Service GmbH

Schutz. Fairness. Vertrauen.

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potentielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office den Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungs-Empfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.

Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentrale Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

Weitere Informationen über die diesbezüglichen Verfahrensgrundsätze finden sich hierOpens an external link.

*Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

 

Welche Art von Meldung möchten Sie abgeben?

Eine Beschwerde über Produkte oder Dienstleistungen an unseren Kundendienst

Bei Beschwerden bzw. Feedback zu Fahrzeugen und Dienstleistungen von Volkswagen Gebrauchtfahrzeughandels und Service GmbH oder unserer Geschäftspartner (z.B. Autohäuser, Werkstätten), wenden Sie sich bitte an die Volkswagen Gebrauchtfahrzeughandels und Service GmbH Kundenbetreuung:

• kontakt.vgsg@volkswagen.deOpens a mail link.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir diesbezügliche Anliegen nicht weiterleiten und aus Zuständigkeitsgründen auch nicht tätig werden können.

 

Eine Verdachtsmeldung zu potentiellem Fehlverhalten an unser Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten der Volkswagen Gebrauchtfahrzeughandels und Service GmbH, Verstöße gegen Code of Conduct für Geschäftspartner oder menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verstöße in unserer Lieferkette zu melden.

Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.

 

E-Mail

Das Zentrale Aufklärungs-Office von der Volkswagen Gebrauchtfahrzeughandels und Service GmbH kann per E-Mail über die folgende Adresse erreicht werden: io@volkswagen.deOpens a mail link

Bei Kundenbeschwerden wenden Sie sich bitte an die unter „Eine Beschwerde über Produkte oder Dienstleistungen an unseren Kundendienst“ aufgeführten Kanäle.

Post und persönlich:

Postanschrift

Volkswagen AG
Zentrales Aufklärungs-Office
Postfach 1717
Berliner Ring 2
38436 Wolfsburg Deutschland

 

Persönlich

Bitte vereinbaren Sie Termine vorab über io@volkswagen.de.Opens a mail link

 

Ombudsleute

Die Volkswagen Gebrauchtfahrzeughandels und Service GmbH hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgebenden – auf Wunsch auch anonym – an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.

Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Information unter dem folgenden Link:

Ombudsleute des Volkswagen Konzerns (ombudsleute-der-volkswagen-ag.de)Opens an external link

 

Online-Meldekanal 

Es besteht die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform SpeakUPOpens an external link in mehr als 65 Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt und bietet die Möglichkeit, Hinweise anonym abzugeben.

Sie können den Online-Meldekanal über den folgenden Link aufrufen:

•  Volkswagenhttps://goto.speakup.report/volkswagenOpens an external link

Eine ausführliche Anleitung, wie Sie Hinweise online, per App oder über Telefon angeben können, finden Sie hier

 

 Telefon

Sie können uns 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche eine telefonische Nachricht hinterlassen. Nach der Eingabe der Telefonnummer (die für das Land gilt, in dem Sie sich befinden) werden Sie aufgefordert, den dazugehörigen Organisationscode einzugeben. Dann können Sie Ihre Meldung als Sprachnachricht abgeben. Das Aufklärungs-Office erhält davon lediglich eine Abschrift. Wählen Sie sich wieder ein, um die Antwort oder weitere Fragen unseres Teams zu hören.

Wählen Sie eine Telefonnummer aus dieser Liste für Ihr Land oder Ihre Region und halten Sie den entsprechenden Organisationscode 122203 bereit. 

SpeakUp App

Sie können auch die App „SpeakUp - Listen for a change“ von People Intouch herunterladen (nur für private Geräte), um auf das sichere Meldesystem zuzugreifen. Über diese App können Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen oder eine Sprachnachricht (auch anonym) hinterlassen. Sie benötigen den Organisationscode 122203. Loggen Sie sich wieder ein, um die Antwort unseres Teams zu sehen oder weitere Fragen zu beantworten.

Um die App herunterzuladen, können Sie auch den QR-Code scannen.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie einen Ansprechpartner vor Ort?

Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Hinweisgebersystem können ebenfalls an das Zentrale Aufklärungs-Office gerichtet werden.

Darüber hinaus kann unser lokaler Compliance-Beauftragter/verantwortliche Funktion in allen Angelegenheiten des Hinweisgebersystems auch über  compliance-vgsg@volkswagen.deOpens a mail link angesprochen werden. 

 

Externer Meldekanal für Deutschland

Die Regierung von Deutschland hat Behörden benannt, die auch Meldungen über Fehlverhalten als externe Meldekanäle entgegennehmen. Der externe Meldeweg ist:

Bundesamt für Justiz - BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.deOpens an external link)